Krankenfahrten in Hanau

Ihr verlässlicher Mobilitätspartner

Faire Preisgestaltung

IHR TAXI- UND FAHRDIENST IN HANAU

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Krankenfahrten aller Art

Entdecken Sie unsere umfassenden Leistungen für Krankenfahrten. Ganz gleich, ob Sie einen einzelnen Facharztbesuch in der Nähe planen oder regelmäßig zur Dialyse müssen – wir sind für Sie da. Auch Patienten, die eine onkologische Chemo- oder Strahlentherapie benötigen, finden in uns einen verlässlichen Partner. Ebenso unterstützen wir Personen, die aufgrund eines Arbeitsunfalls eine langwierige Physiotherapie benötigen, sowie Pflegebedürftige oder Menschen mit besonderen Bedürfnissen.

Unser besonderer Fokus liegt auf einem sicheren und komfortablen Transport, denn wir wissen, wie wichtig es ist, mobil zu bleiben. Unsere speziell geschulten Fahrer stehen Ihnen mit Rat und Tat zur Seite, um Ihnen eine angenehme Fahrt in unseren Fahrzeugen zu ermöglichen.

Was bedeutet eigentlich "Krankenfahrt"?

Eine Krankenfahrt bezeichnet die Beförderung eines Patienten zu seiner medizinisch notwendigen (ärztlichen oder therapeutischen) Behandlung oder die Rückfahrt nach dieser Behandlung. Im Folgenden erhalten Sie weitere Informationen über Ihren Anspruch auf diese Leistung und die entsprechenden Voraussetzungen.

Kontaktieren Sie uns bei Fragen

Fahrtkosten für ärztlich verordnete Krankenfahrten

Medizinisch notwendige Krankentransporte werden in der Regel von den Krankenkassen übernommen, wobei lediglich die gesetzliche Zuzahlung von mindestens 5 € bis maximal 10 € pro Fahrt anfällt. Zur Inanspruchnahme dieses Services benötigen Sie einen vom Arzt ausgestellten Transportschein.

Wir haben Verträge mit verschiedenen Krankenkassen, mit denen wir direkt abrechnen können. Bitte beachten Sie, dass wir Fahrten für AOK-Versicherte aufgrund einer nicht angemessenen Vergütung leider nicht anbieten.

Fahrten zu Chemo- oder Strahlentherapie

Patienten, die eine onkologische Chemo- oder Strahlentherapie benötigen, können in der Regel ein Taxi oder einen Mietwagen für ihre Fahrten nutzen. In diesem Fall stehen wir Ihnen jedoch gerne zur Verfügung und übernehmen nach Absprache die erforderlichen Fahrten. Wenn Sie bereits im Vorfeld Unterstützung beim Genehmigungsprozess mit Ihrer Krankenkasse benötigen, unterstützen wir Sie ebenfalls gerne dabei.

Fahrten zur Dialyse​

Patienten, die regelmäßig Dialysebehandlungen aufgrund eines Nierenleidens benötigen, haben in der Regel Anspruch darauf, ihre Fahrten mit einem Taxi oder Mietwagen durchzuführen. Dank unserer speziell umgerüsteten Fahrzeuge ist dies auch für Rollstuhlfahrer problemlos möglich.

Fahrten zu Physiotherapie-Maßnahmen

Auch Mitarbeiter, die aufgrund eines Arbeitsunfalls eine langwierige Physiotherapie benötigen, können sich auf unsere Dienstleistungen verlassen. Oft besteht die Möglichkeit, die anfallenden Fahrtkosten über die zuständige Berufsgenossenschaft abzurechnen. Wir empfehlen Ihnen, vorab Kontakt mit uns aufzunehmen, damit wir Ihre individuellen Transportbedürfnisse genau abstimmen können.

Fahrtkosten für ärztlich verordnete Krankenfahrten

Sie können Ihre Krankenfahrt bequem telefonisch oder direkt über unser Kontaktformular auf dieser Webseite reservieren. Für planbare Termine empfehlen wir eine Buchung möglichst frühzeitig im Voraus.

Wenn eine genehmigte ärztliche Verordnung vorliegt, rechnen wir in der Regel direkt mit Ihrer Krankenkasse ab. Sie zahlen dann nur den gesetzlichen Eigenanteil (meist zwischen 5 und 10 Euro pro Fahrt), es sei denn, Sie sind von der Zuzahlung befreit. Für Selbstzahler richten sich die Kosten nach dem offiziellen Taxitarif.

Wir bieten keine Rollstuhlfahrten an, da wir keine umgebauten Fahrzeuge dafür haben. Wir nutzen Standard-Taxifahrzeuge. Allerdings gilt: Wenn der Fahrgast sich selbstständig oder mit Hilfe in das Auto umsetzen kann, kann der Rollstuhl zusammengefaltet im Kofferraum befördert werden.

Ja, wir bemühen uns, auch spontane Anfragen zu bedienen. Rufen Sie uns hierzu am besten direkt an, um die aktuelle Verfügbarkeit zu prüfen. Für garantierte Pünktlichkeit ist eine rechtzeitige Anmeldung jedoch ratsam.

Für die direkte Abrechnung benötigen wir vor Fahrtantritt die „Verordnung einer Krankenbeförderung“ (Transportschein) von Ihrem Arzt sowie – falls erforderlich – die schriftliche Genehmigung Ihrer Krankenkasse. Liegen diese Dokumente vor, übernehmen wir die gesamte Abrechnung für Sie.